KONZERNANHANGAllgemeine Angaben
Die WohnBau Westmünsterland eG hat ihren Sitz in Borken und ist eingetragen in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Coesfeld (Nr. 155).
Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß § 11 Abs. 1 PublG in Verbindung mit §§ 290 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC) insoweit beachtet, wie es sich bei diesen um Konkretisierungen gesetzlicher Anforderungen an die Rechnungslegung und somit um Auslegungen der allgemeinen gesetzlichen Grundsätze handelt. Darüberhinausgehende Anforderungen der DRS wurden nicht beachtet.
Für die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Die Gliederung des Konzernabschlusses erfolgt nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit
werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Konzernbilanz oder Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Zusatzangaben insgesamt
im Konzernanhang aufgeführt.
Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember.