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KONZERNANHANGBilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert maßgebend.

Die Abschlüsse der fünf in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Das Realisations- und Imparitätsprinzip wurde beachtet. Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, soweit es sich nicht um Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 HGB handelt, die mit Schulden verrechnet werden.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden ab dem Anschaffungsmonat linear mit einer Nutzungsdauer von 3-10 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibung und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.

Die Zugänge sind im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst worden.

Die Abschreibungen werden mit folgenden Sätzen berechnet:

Abb. 1 | Vermögensgegenstand

Im Wesentlichen erfolgen die Abschreibungen linear.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 250 € wurden direkt im Aufwand des Geschäftsjahres erfasst. Gegenstände, deren Anschaffungskosten über 250 € lagen, wurden aktiviert und sofort vollständig abgeschrieben. Lagen die Anschaffungskosten über 800 €, erfolgte eine Aktivierung und lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Das Finanzanlagevermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Position „Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte“ erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die unter der Position „Andere Vorräte“ ausgewiesenen Brennstoffbestände wurden nach dem Fifo-Verfahren bewertet. 

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Allen risikobehafteten Posten wurde durch die Bildung angemessener pauschal ermittelter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen, die zu Aufwand innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Bilanzstichtag werden.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) durchgeführt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:

Abb. 2 | Rechnungsgrundlagen

Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Entsprechend § 246 Abs. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Bei den Pensionsverpflichtungen wurden Forderungen gegenüber Versicherungen, welche nach dem Passivprimat bewertet wurden, in Höhe von 787,7 T€ mit den Rückstellungen laut Gutachten saldiert. Der unsaldierte Rückstellungsbetrag beläuft sich auf 2.309,9 T€.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -24,8 T€.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden.

Die von der NRW.BANK gewährten Tilgungsnachlässe werden als passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die Laufzeit der Mietpreisbindung aufgelöst.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede der Konzern- und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen wird ein kombinierter Steuersatz von 30,39 % herangezogen, der sich aus der körperschaftlichen Tarifbelastung in Höhe von 15,00 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 % und der Gewerbesteuer von 14,56 % zusammensetzt. Soweit auf Konsolidierungsmaßnahmen die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung Anwendung findet, wird ein Steuersatz von 15,83 % (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) herangezogen.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven latenten Steuern von 1.774,5 T€ (Vorjahr: 2.485,0 T€) mit den passiven latenten Steuern von 3.790,2 T€ (Vorjahr: 3.906,7 T€) ein Passivüberhang von 2.015,7 T€ (Vorjahr: 1.421,7 T€). Der Aufwand aus den bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ ausgewiesen.